Sanatorium Hera

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  • Liege © Hera
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AUFNAHME

Wer kann bei uns ambulant bzw. stationär behandelt werden?

  • Ambulanzen und Institute

    • KFA - Mitglieder und deren anspruchsberechtigte Angehörige
    • Mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen bestehen Direktverrechnungsverträge: GKK Wien, Bgld., OÖ, Sbg., Stmk., Tirol, Vbg., BVA, WVB, MA12, ATW.

    Bitte bringen Sie für Ihre ambulante Behandlung Ihre e-card oder einen Überweisungsschein Ihres Haus- oder Facharztes mit.

  • Stationärer Bereich - Krankenhausaufnahme

    • KFA – Mitglieder und deren anspruchsberechtigte Angehörige
    • Versicherte einer anderen österreichischen Sozialversicherung mit Privatkrankenzusatzversicherungsvertrag, Sonderkasse MBZ oder gegen Aufzahlung
    • Versicherte der Van-Breda Versicherungs AG
    • Selbstzahler

    Im stationären Bereich haben wir mit den folgenden österreichischenund ausländischen privaten KrankenversicherungenDirektverrechnungsverträge: UNIQA, Generali, Interunfall,Merkur, Wr. Städtische, Wr. Allianz, Van Breda. Bittebringen Sie zu Ihrer stationären Aufnahme einen Versicherungsnachweis(Karte) und die schriftliche Kostenübernahmeerklärungmit.

    Sollten Sie keinen Zusatzversicherungsvertrag haben, bieten wir für zahlreiche Operationen eine Pauschalverrechnung an. Auskunft darüber erhalten Sie nach Festlegung der medizinischen Erfordernisse in der Anstaltskassa (Tel: 01/313-50/45602, finanz@hera.co.at ).

  • Tagesstation

    • KFA - Mitglieder und deren anspruchsberechtigte Angehörige
    • Versicherte einer anderen österreichischen Sozialversicherung mit Privatkrankenersatzversicherung oder gegen Aufzahlung Versicherte der Van-Breda Versicherungs AG
    • Selbstzahler
  • Bestätigung über Patientenaufklärung

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